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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung steht grundsätzlich jedermann offen, eine Ausnahme stellen hier Beamte und Besserverdiende dar.
Diese müssen sich in der Regel privat versichern lassen. Wer nun aber als Freiberufler oder Selbstständiger tätig ist, muss nicht zwangsläufig eine private Versicherung abschließen. Möglich ist die freiwillige gesetzliche Versicherung, bei der die Beiträge vom Einkommen abhängig berechnet werden. Es gibt hier eine monatliche Mindestprämie. Diese kommt immer dann zum Einsatz, wenn das Einkommen und damit der Gewinn sehr gering ausfallen.
Auf Antrag wird dann eine genaue Berechnung des Beitrags vorgenommen, der dann noch unter dem Beitrag liegt, der für den Mindestgewinn anfallen würde.
In allen Krankenversicherungen sind die Beiträge anhand eines festen Prozentsatzes berechnet. Einige Versicherungen erheben aber darüber hinaus noch Zusatzbeiträge, mit denen sie sich finanzieren wollen oder sogar müssen. Aufgrund der Erhebung von solchen zusätzlichen Beiträgen haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, das sich in der Regel auf einen Monat nach Bekanntwerden der Erhebung der Beiträge beschränkt. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, vorausgesetzt, es bestand davor eine eineinhalbjährige Mitgliedschaft in dieser Versicherung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit der Familienversicherung. Dies gilt auch für Freiberufler und Selbstständige. Das heißt, dass die Kinder und teilweise sogar der Ehepartner kostenfrei mitversichert werden und dennoch sämtliche Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen können.
Der Ehepartner darf dafür allerdings nicht über ein Einkommen verfügen, welches 400 Euro pro Monat überschreitet. Wenn die Kinder ein eigenes Einkommen haben, müssen auch sie sich selbst versichern. Die Familienversicherung ist allerdings nicht möglich, wenn Vater oder Mutter in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind, dann müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden.
Die gesetzliche Krankenvesicherung ist immer wieder Reformen unterworfen, die sich nicht immer zum Besten der Versicherten auswirken. Einige solcher Reformen jedoch zielen auf neue Behandlungsmethoden und Medikamente ab sowie auf zugelassene Mittel, die nun auch von der Krankenversicherung bezahlt werden. Ein Beispiel dafür sind die Mutter-Kind-Kuren, auf die nun ein Anrecht besteht. Auch werden immer neue Impfungen für Kinder durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und zwar abhängig davon, ob diese Impfungen von der STIKO empfohlen werden oder nicht.
Hier geben ich einige Surftipps zum Thema "gesetzliche Krankenversicherung":
- http://www.versicherung-fuer-selbststaendige.de/gesetzliche-krankenversicherung-selbststaendige/
Die gesetzliche Krankenversicherung kann für den Selbstständigen weitaus günstiger sein als die private Krankenversicherung
- http://www.versicherung-fuer-freiberufler.de/gesetzliche-krankenversicherung-freiberufler/
Wer als Freiberufler mit seine Tätigekit anfängt, der hat voraussichtlich ein niedriges Einkommen, hier lohnt sich dann in die GKV einzutreten
- http://www.lektor-in.de/privat-oder-gesetzlich-Krankenkasse.php
Auch eine freiberuflicher Lektor hat die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich krankenversichern zu lassen
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